Photovoltaik-Auktionen /Hohe Einmalvergütung

Die per 01.01.2023 geltende revidierte Energieförderungsverordnung (EnFV) führt den neuen Mechanismus der «hohen Einmalvergütung» (HEIV) mittels Auktionen für Anlagen grösser als 150 kWp ein. Diese dient dazu die Projekte dort realisierbar zu machen, wo aufgrund des zu geringen Eigenverbrauchs oder zu hohen Erschliessungskosten die Projekte sonst nicht realisiert würden. Da der Eigenverbrauch vor Ort für diese Projekte für 15 Jahre nicht zulässig ist, muss eine gewinnbringende Energievermarktung organisiert werden. Wichtige Bedingung dabei ist: die Projekte müssen baureif geplant sein. Mit der hohen Einmalvergütung sollen bis zu 60% der Investitionskosten subventioniert werden können.

Die Anforderung seitens EnFV ist, dass die Projekte möglichst «baureif» eingereicht werden. Dies wird dadurch sichergestellt, dass bei einem Zuschlag eine Kaution in Höhe von 10% der beantragten Förderung hinterlegt werden muss. Diese wird einbehalten, falls das Projekt innerhalb von 18 Monaten nicht realisiert wurde. Aus triftigen Gründen kann eine Verlängerung der Frist um 3 Monate beantragt werden.

Die Auszahlung der HEIV geschieht innerhalb von 3 Monaten nach der Inbetriebnahme-Meldung durch Pronovo – die Vollzugsstelle für Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

Mit diesen Voraussetzungen werden Projekte mit der hohen Einmalvergütung zu reinen Investitionsprojekten, da kein Energiefluss zu dem Verbraucher vor Ort stattfindet. Das macht solche Projekte attraktiv als Geldanlage, analog den Projekten mit kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV).

Damit die Projekte jedoch als «baureif» gelten, müssen im Voraus viele Aspekte berücksichtigt werden, die über die reine Auslegung der PV-Anlage hinausgehen:

  • Eignung des Daches
  • Allfällige Bewilligungen
  • Notwendigkeit allfälliger baulichen Massnahmen in Statik oder Durchbruchsicherung der Tageslicht-Elemente
  • Vergrösserung vom Netzanschluss (üblicherweise werden PV-Anlagen, die von hohen Einmalvergütung profitieren an Standorten mit kleinem Netzanschluss geplant)

Des Weiteren sollte für einen Investitionsentscheid nebst den Kosten auch die Finanzierung gesichert sein. Nicht zuletzt muss die gewinnmaximierende Vermarktung des Stroms ermittelt und vertraglich vorbereitet werden.

Um den Bauherren diese Arbeit abzunehmen, bieten wir unsere Dienstleistung in Form von einem Projektentwicklungsmandat an. Wir bereiten alle Informationen für den Investitionsentscheid vor, prüfen die Finanzierungsoptionen, finden bestbietende Energieabnehmer und bringen bei einem positiven Entscheid die Anlage in die Auktion. Durch performanceorientierte Vergütung haben wir die gleichen Anreize wie die Investoren - maximale Rendite für jedes Projekt zu generieren.